Organisatorisches zur HTP
Bei einem nachgewiesenem Förderbedarf trägt der Bezirk Niederbayern die Kosten (anhand des vereinbarten Pflegesatzes nach § 53 SGB XII). In Einzelfällen werden die Kosten vom Kreisjugendamt übernommen.
Die Kinder und Jugendlichen erhalten in der Heilpädagogischen Tagesstätte ein vollwertiges und gesundes Mittagessen, bestehend aus Vor-, Haupt- und Nachspeise. Nur an den Kosten für das Mittagessen werden die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten möglicherweise zu einer Eigenleistung verpflichtet. Dies ist natürlich vom Einkommen als auch von den gewählten Buchungszeiten abhängig und betragen im Schuljahr derzeit monatlich höchstens 26,85 €.
Die Kinder und Jugendlichen (aus der St. Ulrich Schule) werden morgens mit einem Kleinbus von zu Hause abgeholt und zur Schule gebracht. Nach dem Ende der Heilpädagogische Tagesstätte werden alle Kinder und Jugendlichen (aus der St. Ulrich Schule und Anne-Frank-Schule) wieder mit dem Kleinbusunternehmen nach Hause gefahren. Der Fahrdienst setzt sich bzgl. des Busplans mit Abhol- und Bringzeiten mit Ihnen in Verbindung. Bitte benachrichtigen Sie den Fahrdienst rechtzeitig, falls Ihr Kind krankheitsbedingt (oder aus anderen Gründen) nicht zu transportieren ist. Der Bustransport ist natürlich kostenlos. Die Organisation übernimmt die Einrichtung.