Wenn Sie für Ihr Kind Notbetreuung in den Pfingstferien in Anspruch nehmen wollen, informieren Sie sich bitte auf der Seite des Kultusministeriums, ob Sie zum berechtigten Personenkreis gehören. Weiter unten finden Sie das offizielle Formular für die Pfingstferien.
Nehmen Sie bei Bedarf bitte zeitnah Kontakt mit uns auf.